Ausgangslage
Im Rahmen des KMU-Fördergesetzes 2006 sowie des Steuerreformgesetzes 2009 gewährt der Gesetzgeber einen steuerlichen Investitionsanreiz in Form des Gewinnfreibetrages.
Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
- Gewinne an natürliche Personen
- Gewinne aus betrieblichen Einkunftsarten
- Gewinnermittlung mittels Einnahmen-Ausgaben- Rechnung oder Bilanzierung
- Gewinnfreibetrag: 13 % des Jahresgewinnes maximal 100.000 Euro
- Unterscheidung Grundfreibetrag für die ersten 30.000 Euro Gewinn (max. 3.900 Euro) und investitionsbedingter Gewinnfreibetrag (max. 96.100 Euro)
- Erwerb von Wertpapieren gemäß § 14 EStG
- Behaltedauer mindestens 4 Jahre im Betriebsvermögen
Nutzen Sie diese Steuerbegünstigung zeitgerecht mittels Veranlagung in Wertpapieren gemäß § 14 EStG
Wichtige Hinweise
- Einhaltung der Bindungsdauer von 4 Jahren obliegt dem Steuerpflichtigen.
- Individuelle Abstimmung mit einem Steuerberater ist empfehlenswert.
- Die steuerliche Behandlung ist von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden abhängig und kann künftigen Änderungen unterworfen sein.
Für die Geltendmachung des Gewinnfreibetrages nach § 10 EStG sind nur bestimmte Wertpapiere laut Einkommensteuergesetz § 14 Abs 5 Z 4 geeignet.
| Hier finden Sie eine Übersicht mit attraktiven Anlagevarianten: | |
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Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Raiffeisenbank.
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